Wie geht Google mit dem Recht auf Vergessenwerden um?
Googles Recht auf Vergessenwerden ist eine Auslistung, kein Löschungsanspruch, und gilt nur in der EU und im Vereinigten Königreich: Ein erfolgreicher Antrag entfernt eine URL aus den Google-Suchergebnissen für Suchanfragen nach Ihrem Namen. Der eigentliche Artikel bleibt jedoch intakt, direkt abrufbar und für andere Suchmaschinen indexierbar. Voraussetzung ist, dass die Inhalte im Verhältnis zu ihrem ursprünglichen Zweck unrichtig, unzureichend, irrelevant oder übermäßig sind, was gegen das öffentliche Interesse abgewogen wird. Für Personen des öffentlichen Lebens gelten hohe Hürden.
Googles Recht auf Vergessenwerden wird oft missverstanden. Es handelt sich um eine Auslistung, nicht um einen Löschungsanspruch: Ein erfolgreicher Antrag führt dazu, dass Google die URL in den Suchergebnissen der EU und des Vereinigten Königreichs nicht mehr ausgibt, wenn jemand nach Ihrem Namen sucht. Der zugrunde liegende Artikel bleibt jedoch online, ist über seine URL weiterhin direkt abrufbar und wird von anderen Suchmaschinen sowie von Google für andere Suchanfragen als Ihren Namen weiterhin indexiert.

Wer einen Auslistungsantrag stellen kann
- Personen in der EU/im Vereinigten Königreich können im Rahmen des europäischen Datenschutzrechts Anträge auf Auslistung stellen. Für rein US-amerikanische Sachverhalte steht dieser Mechanismus nicht zur Verfügung.
- Privatpersonen haben in der Regel stärkere Ansprüche als Personen des öffentlichen Lebens. Für Journalisten, Politiker, Führungskräfte und andere Personen, die freiwillig in die Öffentlichkeit getreten sind, gelten höhere Hürden, da ihr berufliches Handeln von berechtigtem öffentlichem Interesse ist.
- Der Antrag muss von der in den Inhalten genannten Person oder in deren Namen gestellt werden, nicht von einem Unternehmen oder einer Marke.
Voraussetzungen für einen Antrag
Google prüft jeden Antrag anhand rechtlicher Maßstäbe. Um für eine Auslistung infrage zu kommen, müssen die Inhalte im Verhältnis zu den Zwecken, für die sie ursprünglich verarbeitet wurden, mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Unrichtig, faktisch falsch oder irreführend
- Unzureichend, mangelhaft oder aus dem Zusammenhang gerissen
- Irrelevant, aufgrund von Zeitablauf oder veränderten Umständen nicht mehr sachdienlich
- Übermäßig, unverhältnismäßig in Bezug auf das verfolgte berechtigte Ziel
Selbst wenn einer dieser Gründe zutrifft, wägt Google ihn gegen das öffentliche Interesse an der Zugänglichkeit der Informationen ab. Aktuelle Angelegenheiten, laufende Berichterstattungen und Inhalte über Personen des öffentlichen Lebens in ihrer öffentlichen Funktion scheitern regelmäßig an dieser Prüfung.
Was ein erfolgreicher Antrag bewirkt, und was nicht
- Google nimmt eine Auslistung der URL für namensbasierte Suchanfragen in den EU/UK-Versionen von Google (z. B. google.fr, google.co.uk) vor.
- Die Inhalte verbleiben auf der Website des Herausgebers und sind direkt abrufbar.
- Andere Suchmaschinen (Bing, DuckDuckGo usw.) sind davon nicht betroffen.
- Googles eigener Index für Suchanfragen, die nicht auf dem Namen basieren, bleibt unberührt, sodass der Artikel bei themenbezogenen Suchanfragen weiterhin erscheinen kann.
- Google.com und Nicht-EU/UK-Versionen von Google sind in der Regel nicht abgedeckt.
So stellen Sie einen Antrag
- Sammeln Sie die spezifischen Google-Such-URLs (nicht die Artikel-URLs), unter denen die Inhalte erscheinen, wenn nach Ihrem Namen gesucht wird.
- Bestimmen Sie die rechtliche Grundlage: Geben Sie an, welches Kriterium – unrichtig, unzureichend, irrelevant oder übermäßig – zutrifft, und begründen Sie dies.
- Reichen Sie den Antrag über das offizielle Google-Formular zum Recht auf Vergessenwerden unter support.google.com/legal/answer/10769224 ein.
- Google prüft jede URL einzeln. Komplexe oder grenzwertige Fälle können zusätzliche Informationen oder eine Eskalation erfordern.
Realistische Erwartungen
Das Recht auf Vergessenwerden ist ein gezielter Mechanismus für Einzelfälle und kein Instrument zur umfassenden Entfernung von Inhalten. Die stärksten Kandidaten sind Privatpersonen, veraltete Informationen ohne fortbestehende öffentliche Relevanz sowie Inhalte, die nachweisbare sachliche Fehler enthalten. Für Personen des öffentlichen Lebens oder bei aktuellen Ereignissen ist es selten das richtige primäre Werkzeug. Wenn die Kriterien tatsächlich erfüllt sind, kann das Recht auf Vergessenwerden ein Teil eines umfassenderen Reputationsprogramms sein, es sollte jedoch nicht Ihr erster Schritt sein.
Zuletzt überprüft: 19/05/2026