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Ist es möglich, Ergebnisse aus Google News entfernen zu lassen, oder gilt dies nur für Web-Ergebnisse?

Kurz gesagt

Die Entfernung aus Google News verläuft fast immer über den Herausgeber (durch Korrektur, Aktualisierung oder selten durch Löschung), da Google Nachrichteninhalte nicht selbst rechtlich bewertet. Für reguläre Web-Ergebnisse gibt es mehr Wege – Löschung wegen Verleumdung oder übler Nachrede per Gerichtsbeschluss, Entfernung veralteter Inhalte und das Recht auf Vergessenwerden in der EU und im Vereinigten Königreich –, doch keiner davon ist uneingeschränkt verfügbar.

Google News und die reguläre Google-Websuche nutzen sich überschneidende, aber unterschiedliche Wege für Löschungen. Die verfügbaren Optionen sind dabei enger gefasst, als die meisten Kunden erwarten. Kurz gesagt: Die Entfernung von Nachrichten verläuft über den Herausgeber, während es für Web-Ergebnisse einige zusätzliche, aber dennoch begrenzte Möglichkeiten gibt. Für beide gilt: Die nachhaltige Lösung besteht darin, die zugrunde liegenden Quellen, die die Suchmaschinen auslesen, neu zu positionieren, anstatt jede URL einzeln zu bekämpfen.

News-Ergebnisse vs. Web-Ergebnisse: Die Wege zur Löschung

Zweispaltiger Vergleich der Wege zur Löschung bei Google News gegenüber regulären Web-Ergebnissen.
Die Entfernung aus Google News verläuft über den Herausgeber (Korrektur, Aktualisierung, Löschung); für Web-Ergebnisse gibt es drei an Bedingungen geknüpfte Wege (Verleumdung/üble Nachrede, veraltete Inhalte, Recht auf Vergessenwerden). Keiner davon ist allgemein verfügbar, weshalb die nachhaltige Lösung in der Neupositionierung der Quellenebene liegt.
Bereich Primärer Weg zur Löschung Verfügbarkeit
Google News Über den Herausgeber: eine Korrektur, eine Aktualisierung oder in seltenen Fällen eine Löschung. Google selbst nimmt keine rechtliche Bewertung von Nachrichteninhalten vor. Gering; hängt vollständig von der Zustimmung des Herausgebers ab.
Reguläre Web-Ergebnisse Löschung wegen Verleumdung oder übler Nachrede bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses; Entfernung veralteter Inhalte, wenn sich die Seite geändert hat, der Google-Cache aber noch nicht aktualisiert wurde; Recht auf Vergessenwerden (für Privatpersonen in der EU/UK). Größere Auswahl an Wegen, aber jeder ist an Bedingungen geknüpft und keiner ist allgemein verfügbar.

Die Wege für Web-Ergebnisse im Detail

  • Löschung wegen Verleumdung oder übler Nachrede, verfügbar, wenn ein Gerichtsbeschluss den Inhalt als ehrverletzend einstuft. Dies setzt falsche Tatsachenbehauptungen voraus, keine reinen Meinungsäußerungen.
  • Entfernung veralteter Inhalte, für Seiten, die bereits geändert oder gelöscht wurden, aber noch über die Cache-Version von Google auftauchen.
  • Recht auf Vergessenwerden, verfügbar für Privatpersonen in der EU und im Vereinigten Königreich. Ein erfolgreicher Antrag führt dazu, dass Google die URL bei Suchanfragen nach dem Namen der Person nicht mehr ausspielt; der Artikel selbst existiert weiterhin, bleibt direkt zugänglich und wird von anderen Suchmaschinen sowie bei Suchanfragen ohne Namensbezug weiterhin indexiert. Der Inhalt muss unrichtig, unzureichend, irrelevant oder übermäßig sein, abgewogen gegen das öffentliche Interesse. In rein US-amerikanischen Sachverhalten ist dies nicht anwendbar.

Die nachhaltige Lösung ist für beide gleich

Sowohl bei News- als auch bei Web-Ergebnissen ist die Löschung die Ausnahme, nicht die Strategie. Was dauerhaft Bestand hat, ist eine sachliche Reaktion (sofern zutreffend), maßgebliche konkurrierende Inhalte und Entity-Arbeit, die die Marke in den Quellen, die die Suchmaschinen lesen, neu positioniert, anstatt URL für URL auf der Suchergebnisseite zu bekämpfen.

Zuletzt überprüft: 19/05/2026

Quellen (2)
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